Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Normalerweise wird in Deutschland alle vier Jahre ein neuer Bundestag gewählt, zuletzt im September 2021. Die nächste reguläre Bundestagswahl war daher ursprünglich für September 2025 geplant. Nach dem Bruch der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Wie erwartet scheiterte er, sodass der Weg für eine vorgezogene Neuwahl frei ist. Die Bundestagswahl ist für Sonntag, den 23. Februar 2025, angesetzt. Dieser Termin wurde von den SPD- und Unionsfraktionen im Bundestag vereinbart und erhielt bereits die Zustimmung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre vom Volk gewählt. Die Bundestagswahlen werden nach dem System der so genannten Personalisierten Verhältniswahl ausgerichtet, d.h. mit der ersten Stimme werden mittels Mehrheitswahl die Vertreter eines Wahlkreises gewählt; die zweite Stimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.
Aber wie wählt man richtig? In diesem Video können alle interessierte Bürger erfahren: wer wahlberechtigt ist; wo man seine Stimme abgeben kann; wer genau gewählt wird; wie man den Stimmzettel ausfüllt; wann der Stimmzettel ungültig wird und was man ins Wahllokal mitnehmen muss.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die
· am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
· seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
· nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Wahllokal in Riedhausen
Das Wahllokal ist am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet:
Wahlbezirk 1 – Bürgermeisteramt Riedhausen, Kirchstraße 1
Der Zugang zu Ihrem Wahllokal ist Rollstuhl gerecht.
Briefwahlunterlagen
Jeder Wähler, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann selbst entscheiden, ob er seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben möchte. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Riedhausen zurückgesendet werden. Ein Grund für die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss nicht angegeben werden. Auch Personen, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Fragen dazu beantwortet das Wahlamt.
Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Diese Angaben sind auf der Wahlbenachrichtigung enthalten. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Die Ausgabe wird voraussichtlich auf Anfang/ Mitte Februar 2025 erfolgen. Holen Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben. Bis Freitag, den 21.02.2025 15 Uhr werden im Wahlbüro bzw. Rathaus Briefwahlunterlagen ausgegeben. Danach dürfen die Briefwahlunterlagen nur noch in dringenden Notfällen ausgestellt werden, wie z.B. einer plötzlichen Erkrankung. In diesen Fällen werden die Unterlagen vom Wahlbüro auf persönliche Benachrichtigung ausgegeben, bis am Wahltag 15 Uhr.
So funktioniert die Briefwahl:
· Stimmzettel persönlich ankreuzen
· Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag einpacken, Umschlag verschließen
· Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
· Wahlschein zusammen mit dem zugehörigen Stimmzettelumschlag zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und -wähler mit den Briefwahlunterlagen erhalten.
Die Wahlbriefunterlagen muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Wer seine Unterlagen mit der Post verschickt, muss sie deshalb spätestens am Freitag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen haben oder ins Wahlamt ins Rathaus bringen. Der Briefkasten am Rathaus wird bis Sonntag, 18 Uhr regelmäßig geleert. Eine persönliche Abgabe im Wahlbüro ist nicht notwendig. Eine Abgabe der Briefwahlumschlag in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Kurzfristig erkrankte Personen haben die Möglichkeit am Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlbüro unter der Telefonnummer 07587-610 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn sich eine Person die Briefwahlunterlagen von jemand anderem abholen lassen möchte, benötigt diese beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.
Wahlbüro
Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des Wahlbüros unter 07587 610.
Informationen zur Wahlwerbung
Nach den Richtlinien des Straßengesetzes und der Landesbauordnung können Parteien und Wählervereinigungen, die sich um den Einzug in das jeweilige Parlament bewerben, während der Dauer des Wahlkampfes innerhalb des bebauten Ortsgebietes, Wahlplakate aufstellen. Es ist eine Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung Riedhausen, Kontakt, zu beantragen.
Zur Anbringung
Zur Anbringung
· Die Plakate können 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach der Wahl abgebaut werden – sofern keine anders lautende Genehmigung erteilt wurde. Es wird hierzu ausdrücklich angemerkt, dass die Aufstellung der Wahlwerbung erst nach Erhalt der hierfür erforderlichen Genehmigung zulässig ist.
· Die Verkehrssicherheit darf durch die Wahlplakate nicht gefährdet sein.
· Wahlplakate dürfen nicht im Umkreis von 20 Metern des Wahllokales (Kirchstraße 1) angebracht werden.
Überörtlich agierende Parteien
Im Rahmen von Europa-, Bundestag-, Landtag- und Kreistagswahlen steht überörtlich agierenden Parteien folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
Im Rahmen von Europa-, Bundestag-, Landtag- und Kreistagswahlen steht überörtlich agierenden Parteien folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
· Werbung über Großplakate
· Plakatwerbung an Straßenleuchten
· Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Riedhausen, Kontakt, zu beantragen.
Lokale Parteien und Wählervereinigungen
Im Rahmen von Kommunalwahlen steht lokalen Parteien und Wählervereinigungen
folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
Im Rahmen von Kommunalwahlen steht lokalen Parteien und Wählervereinigungen
folgende Wahlwerbung zur Verfügung:
· Werbung über Großplakate
· Plakatwerbung an Straßenleuchten
· Informationsstände auf öffentlichen Flächen: Hierfür ist eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung Riedhausen, Kontakt, zu beantragen.
· Großplakatwände und Plakatwände, am besten den Standort mit der Gemeindeverwaltung Riedhausen abklären.
Europawahl und Kommunalwahl 2024
Hier können Sie im Laufe des Abends, oder nach Feststellung, die Ergebnisse der Wahlen finden:
Gemeinderatswahl / PDF
Gemeinderatswahl / PDF
Am Sonntag 9. Juni 2024 ist es soweit. In Baden-Württemberg finden an diesem Tag die Wahlen zum Europäischen Parlament
und die Kommunalwahlen statt.
Wählen Sie mit!
Sie haben das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament -Europawahl- und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags vom 21. Mai 2024 bis 24. Mai 2024, sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.Juni 2024. s. unten.
Europawahl:
Allgemeine Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin
Auslandsdeutsche finden Informationen zur Europawahl hier
Information zur Wahl für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger finden Siehier
Kommunalwahlen:
Bei den Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Kreistages und des Gemeinderates gewählt. Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf den Seiten der Kommunalwahl-bw
Es werden die Mitglieder des Gemeinderats Riedhausen als Gemeindevertreter für fünf Jahre gewählt. Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig und arbeiten aktiv an der Gestaltung und Entwicklung unserer Gemeinde mit.
Informationen zur Wahl
Wahlscheinantrag
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie schriftlich, mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, mündlich oder elektronisch (online über folgenden Link ab 14.04.2024, nicht aber telefonisch) stellen.
Wahlscheine können nur bis zum Freitag, vor der Wahl, 07.06.2024 18.00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (bei der der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann), bis zum Wahltag, 09.06.2024, 15.00 Uhr beantragt werden.
Gemeindewahlausschuss:
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am 28.03.2024 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Kirchstraße 1, 88377 Riedhausen statt.